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Miet- und Vertragsbedingungen
Kühlanhängervermietung

 

1. Allgemeines

  1. Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug ohne äußerlich erkennbare Mängel (außer im Übergabeprotokoll gesondert aufgeführt) mit kompletter Ausrüstung übernommen hat. Von dem einwandfreien Zustand der Bereifung und des Aufbaus hat sich der Mieter persönlich überzeugt. Eine Einweisung in die Handhabung des Fahrzeuges sowie eine Überprüfung der Technikkomponenten Elektrik, Kugelkopfkupplung, Diebstahlsicherung und Bremse fand bei Übergabe des Kühlanhängers statt.
  2. Die Benutzung des angemieteten Kühlanhängers bleibt auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Dem Mieter ausgehändigte Papiere und Schlüssel sind bei Rückgabe unaufgefordert zurückzugeben.
  3. Die Angaben des Mieters zur Person, Benutzungsumfang und Dauer, sowie seine Zahlungsfähigkeit, müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Sie sind ausdrückliche Vorraussetzung für die Anmietung der Kühlanhänger.
  4. Die Weitervermittlung des Kühlanhängers oder die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte Personen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung genehmigt. Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher Art, so haftet hierfür der Mieter, sowie und insbesondere der nicht berechtigte Fahrer.
  5. Verstößt der Mieter gegen die Abmachungen und Bestimmungen dieses Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt für den Fall unzureichender Fahrpraxis, aber auch wenn sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluss des Vertrages herausstellt.
  6. Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder ergänzen, sind nur in schriftlicher Form gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.

2. Betrieb, Wartung, Störung

  1. Das Bekleben oder Beschriften der Kühlanhänger ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter im vollem Umfang für den entstandenen Schaden.
  2. Die Kühlanhänger sind pfleglich zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im Kfz-Schein angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden.
  3. Bei Störungen oder Schäden ist sofort der Vermieter persönlich oder fernmündlich zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen, die zu Kosten führen, so hat er diese selbst zu tragen.
  4. Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen.

3. Haftung des Mieters

  1. Für technische und kaufmännische Wertminderung
  2. Für Bergungs- und Rückführungskosten
  3. Für Sachverständigenkosten
  4. Für Reparaturkosten in voller Höhe
  5. Für Reinigungskosten bei ungereinigter Rückgabe
  6. Bei Verletzung der Verkehrsvorschriften haftet der Mieter für alle dadurch entstehenden Gebühren
  7. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, die während des Mietzeitraumes verursacht werden

4. Nichtigkeit

  1. Bei Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages, bleiben die anderen Teile dennoch rechtswirksam.

5. Mietzeit

  1. Die Mindestmietdauer der Anhänger beträgt zwei Kalendertage.
  2. Vor Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters zur Weiternutzung persönlich einzuholen.
  3. Für die Anlieferung und Abholung des Kühlanhängers wird eine Pauschale in Höhe von 30,00 € bis 10km Entfernung vom Standort Karlsruhe Daimlerstraße fällig. Jeder weitere km wird mit 1,00 € berechnet.

6. Zahlungsbedingungen

  1. Der Mietpreis ist in vollem Umfang bei Anlieferung bzw. bei Selbstabholung in bar zu bezahlen.
  2. Bei vereinbarter Verlängerung der Mietzeit ist der fällige Betrag ebenfalls sofort in bar zu begleichen.
  3. Alle in den Bedingungen angegebenen Preise verstehen sich incl. 19% MwSt.

7. Sonstiges

  1. Für das Befördern der Kühlanhänger ist die Führerscheinklasse B sowie BE absolute Vorraussetzung.
  2. Ebenfalls muss das Zugfahrzeug über ausreichend Anhängelast verfügen.
  3. Für die Stromversorgung sind immer 230V nötig. Absicherung 16A träge.
  4. Vor Beladen des Anhängers sind alle 4 Stützen auszufahren. Der Anhänger sollte danach waagerecht stehen.
  5. Wird der Kühlanhänger beladen transportiert so ist der Vermieter davon in Kenntnis zu setzen.
  6. Die Ladung ist dann im Fall Pos. 7e ausreichend zu sichern. Außerdem ist auf das zulässige Gesamtgewicht zu achten.
  7. Bei Stornierungen innerhalb 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit werden 50% des Rechnungsbetrages berechnet.
    Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen des Mietvertrages zum Mietbeginn.
 
Stand: Januar 2009
 
 
 
 
 
 

Unsere Kontaktdaten

Lorbeerweg 26
76149 Karlsruhe

Tel.: 07 21 - 750 99 300
Fax: 07 21 - 750 99 301

Mail: info@ice-fuzzy.de


 
 


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