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Miet- und Vertragsbedingungen
Kühlanhängervermietung
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1. Allgemeines
- Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug ohne äußerlich
erkennbare Mängel (außer im Übergabeprotokoll
gesondert aufgeführt) mit kompletter Ausrüstung
übernommen hat. Von dem einwandfreien Zustand der Bereifung
und des Aufbaus hat sich der Mieter persönlich überzeugt.
Eine Einweisung in die Handhabung des Fahrzeuges sowie eine
Überprüfung der Technikkomponenten Elektrik, Kugelkopfkupplung,
Diebstahlsicherung und Bremse fand bei Übergabe des
Kühlanhängers statt.
- Die Benutzung des angemieteten Kühlanhängers
bleibt auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Dem Mieter ausgehändigte Papiere und Schlüssel
sind bei Rückgabe unaufgefordert zurückzugeben.
- Die Angaben des Mieters zur Person, Benutzungsumfang und
Dauer, sowie seine Zahlungsfähigkeit, müssen wahrheitsgemäß
und vollständig sein. Sie sind ausdrückliche Vorraussetzung
für die Anmietung der Kühlanhänger.
- Die Weitervermittlung des Kühlanhängers oder
die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte
Personen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung genehmigt.
Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher
Art, so haftet hierfür der Mieter, sowie und insbesondere
der nicht berechtigte Fahrer.
- Verstößt der Mieter gegen die Abmachungen und
Bestimmungen dieses Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger
wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt für den Fall
unzureichender Fahrpraxis, aber auch wenn sich die Unzuverlässigkeit
des Mieters nach Abschluss des Vertrages herausstellt.
- Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder ergänzen,
sind nur in schriftlicher Form gültig. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Karlsruhe.
2. Betrieb, Wartung, Störung
- Das Bekleben oder Beschriften der Kühlanhänger
ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter
im vollem Umfang für den entstandenen Schaden.
- Die Kühlanhänger sind pfleglich zu behandeln
und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im Kfz-Schein
angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung
haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden.
- Bei Störungen oder Schäden ist sofort der Vermieter
persönlich oder fernmündlich zu benachrichtigen.
Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt
der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen, die zu Kosten
führen, so hat er diese selbst zu tragen.
- Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden
sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen.
3. Haftung des Mieters
- Für technische und kaufmännische Wertminderung
- Für Bergungs- und Rückführungskosten
- Für Sachverständigenkosten
- Für Reparaturkosten in voller Höhe
- Für Reinigungskosten bei ungereinigter Rückgabe
- Bei Verletzung der Verkehrsvorschriften haftet der Mieter
für alle dadurch entstehenden Gebühren
- Der Mieter haftet für alle Beschädigungen,
die während des Mietzeitraumes verursacht werden
4. Nichtigkeit
- Bei Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages, bleiben
die anderen Teile dennoch rechtswirksam.
5. Mietzeit
- Die Mindestmietdauer der Anhänger beträgt zwei
Kalendertage.
- Vor Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist
die Zustimmung des Vermieters zur Weiternutzung persönlich
einzuholen.
- Für die Anlieferung und Abholung des Kühlanhängers
wird eine Pauschale in Höhe von 30,00 € bis 10km
Entfernung vom Standort Karlsruhe Daimlerstraße fällig.
Jeder weitere km wird mit 1,00 € berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
- Der Mietpreis ist in vollem Umfang bei Anlieferung bzw.
bei Selbstabholung in bar zu bezahlen.
- Bei vereinbarter Verlängerung der Mietzeit ist der
fällige Betrag ebenfalls sofort in bar zu begleichen.
- Alle in den Bedingungen angegebenen Preise verstehen sich
incl. 19% MwSt.
7. Sonstiges
- Für das Befördern der Kühlanhänger
ist die Führerscheinklasse B sowie BE absolute Vorraussetzung.
- Ebenfalls muss das Zugfahrzeug über ausreichend Anhängelast
verfügen.
- Für die Stromversorgung sind immer 230V nötig.
Absicherung 16A träge.
- Vor Beladen des Anhängers sind alle 4 Stützen
auszufahren. Der Anhänger sollte danach waagerecht
stehen.
- Wird der Kühlanhänger beladen transportiert
so ist der Vermieter davon in Kenntnis zu setzen.
- Die Ladung ist dann im Fall Pos. 7e ausreichend zu sichern.
Außerdem ist auf das zulässige Gesamtgewicht
zu achten.
- Bei Stornierungen innerhalb 48 Stunden vor Beginn der
Mietzeit werden 50% des Rechnungsbetrages berechnet.
Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen des Mietvertrages
zum Mietbeginn.
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| Stand: Januar 2009 |
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Unsere Kontaktdaten |
Lorbeerweg 26
76149 Karlsruhe
Tel.: 07 21 - 750 99 300
Fax: 07 21 - 750 99 301
Mail: info@ice-fuzzy.de |
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